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Autothemen: KFZ (Kraftfahrzeug)
Autothemen: KFZ (Kraftfahrzeug)
Der Begriff Kraftfahrzeug, kurz Kfz, ist der Oberbegriff für alle mit Maschinen angetriebene, aber nicht auf Schienen fahrende Landfahrzeuge. Unterschieden wird bei Kraftfahrzeugen zwischen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen sowie Kradfahrzeugen wie motorbetriebene Zweiräder.
So verschieden die Kraftfahrzeuge im Einzelnen auch sein mögen, damit sie im Straßenverkehr auch gefahren werden dürfen, bedarf es bei den Personen- und Lastkraftwagen einer amtlichen Zulassung. Diese ist in Deutschland beim Straßenverkehrsamt einzuholen. Mit der Zulassung erhält der Besitzer ein Kfz-Kennzeichen mit einer entsprechenden Stadtplakette, auf der in der Mitte das jeweilige Wappen des Bundeslandes aufgedruckt ist. Mit der amtlichen Zulassung besteht für den Kfz-Besitzer des Weiteren die Verpflichtung, das Kraftfahrzeug entsprechend zu versichern. Dabei er die freie Wahl unter den Autoversicherern. Verpflichtend vorgeschrieben ist zwar nur die Kfz-Haftpflichtversicherung, doch empfiehlt es sich, auch eine entsprechende Kaskoversicherung zur Abdeckung von Schäden am eigenen Fahrzeug mit abzuschließen.
Mit der Zulassung im Straßenverkehr muss der Besitzer des Kraftfahrzeuges auch entsprechend eine Kfz-Steuer entrichten, die sich im Augenblick noch überwiegend nach dem Hubraum bemisst.
Diese beiden Voraussetzungen sind seitens des Kfz-Besitzers zu erfüllen, damit das Kraftfahrzeug im Straßenverkehr gefahren werden kann. Bei Motorrädern bis maximal 500 Kubikzentimeter Hubraum ist lediglich ein Versicherungskennzeichen erforderlich; auch hier besteht die freie Wahl der Versicherung.
Die Besitzer von Kraftfahrzeugen ihrerseits dürfen ein Kraftfahrzeug nur dann selbst im Straßenverkehr führen, wenn sie die dafür erforderliche Führerscheinprüfung erfolgreich bestanden haben und auch weiterhin im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und diese ihnen nicht durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch sowie übertreten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit entzogen wurde. Der Führerschein legt auch fest, welche Kraftfahrzeuge gefahren werden dürfen; auch eine Auflage, dass das Führen eines KFZ nur mit geeigneter Sehhilfe erlaubt ist, findet im Führerschein Erwähnung.
Bauliche Veränderungen des Kraftfahrzeuges, z.B. das Tieferlegen, Aufbau von Spoiler etc., die somit deutlich von der ursprünglichen Bauweise abweichen, bedürfen immer der Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde. Außerdem ist ein Kraftfahrzeug in regelmäßigen Abständen einer TüV- und Abgasuntersuchung zu unterziehen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Das Auto und