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Fokus: Diesel
Fokus: Diesel

Dieselfahrverbot: Wo es gilt und wann die Nachrüstung lohnt

Aufgrund hoher Stickoxid-Emissionen müssen Besitzer von Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 1 bis 5 in vielen Städten Deutschlands bereits Fahrverbote hinnehmen. Dennoch können zahlreiche betroffene Fahrzeuge mit einer Abgasnachbehandlung nachgerüstet werden.

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Warum gibt es Dieselfahrverbote?

Hierzulande sollen die Dieselfahrverbote dazu beitragen, den durch die Europäische Union vorgegebenen Stickoxid-Immissionsgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten. Dieser Grenzwert wird bundesweit seit vielen Jahren überschritten. Eine Analyse aus dem Jahr 2018 belegt, dass allein in diesem Jahr insgesamt 70 deutsche Städte aus 26 unterschiedlichen Regionen diese Grenze zum Teil sogar knapp um den doppelten Wert überschritten haben. Auf der Liste der Stickoxid-Sünder reihen sich deutsche Großstädte wie Hamburg, München, Stuttgart, Berlin, Düsseldorf oder Köln auf den vorderen Rängen ein.

Das Dieselfahrverbot und die gesetzlichen Grundlagen

Bereits seit Februar 2018 ist das Dieselfahrverbot in Deutschland aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts rechtskräftig. Diesem Urteil ging eine Klage der Deutschen Umwelthilfe voraus, die sich gegen mehrere Städte in Deutschland richtet. Doch nicht alle 70 Städte sind in gleicher Weise von dem Fahrverbot betroffen. Seit Jahresanfang 2019 gibt es bereits einige deutsche Städte, in denen das Dieselfahrverbot für die Innenstadt festgelegt wurde. Bis heute bestehen deutschlandweit große Unterschiede hinsichtlich dieser Regelung.

Welche Fahrzeuge sind von dem Verbot betroffen?

Die Dieselfahrverbote beziehen sich in erster Linie auf Fahrzeuge, die den nachfolgenden Kategorien angehören:

  • Diesel Euro 1
  • Diesel Euro 2
  • Diesel Euro 3
  • Diesel Euro 4
  • Diesel Euro 5

Die Dieselklasse Euro 6 ist hingegen nicht von der Vorschrift betroffen. Darüber hinaus existieren in Bonn, Essen, Frankfurt, Darmstadt und Köln ebenfalls Fahrverbotszonen für die Schadstoffklassen Benziner Euro 1 sowie Benziner Euro 2. In einigen weiteren Städten ist eine solche Einführung derzeit in Planung.

Dieselfahrzeuge sind besonders stark von der Regelung betroffen, weil sie Hauptverursacher für die Bildung von Stickoxiden sind. Weil sich Deutschland als Mitgliedsstaat der EU zur Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte verpflichtet hat, dürfen Bürger auch auf deren Einhaltung klagen. Eine Klagewelle gab es beispielsweise 2015 durch die Deutsche Umwelthilfe, aus der Fahrverbote für fünf Großstädte aus Deutschland hervorgingen.

Regelungen in deutschen Städten in der Übersicht

Stadt Berlin Frankfurt Stuttgart München Düsseldorf
Gültig seit seit November 2019 kein fester Termin seit 1. April 2019 bislang nicht eingeführt bislang nicht gültig
Betroffene Fahrzeuge Kfz mit Diesel-Abgasnorm 1 bis 5 Kfz mit Diesel-Abgasnorm 1 bis 3 bis einschließlich Schadstoffklasse Euro 4, zusätzliche streckenbezogene Fahrverbote für Schadstoffklasse Euro 5 Dieselfahrzeuge keine Information keine Information
Beschreibung der Fahrverbotszone auf acht Teilabschnitten auf den Straßen Berlins Umweltzone gesamte Umweltzone keine Information keine Information
Strafen Verwarnungsgeld von 20 Euro, für Kfz mit angekoppeltem Anhänger oder Bussen 25 Euro, für Lkw bei Fahrverstoß in Innenstadt 75 Euro keine Information Bußgelder von knapp 110 Euro (Bußgeld von 80 zuzüglich Auslagen und Gebühren) keine Information

Ausnahmen für die in der Tabelle aufgeführten Städte sind jeweils: Diesel Euro 6, Busse, kommunale Fahrzeuge, Linien- und Handwerkerfahrzeuge, Fahrzeuge mit Schadstoffnorm Euro 4 und Euro 5 mit einem Stickoxid-Ausstoß von weniger als 270 Milligramm je Kilometer, für Anwohner und Schwerbehinderte (bei Vorlage einer Allgemeinverfügung, von Zusatzzeichen oder durch Genehmigung von Gemeinden oder zuständigen Straßenverkehrsbehörden).

Weil Kommunen eigenständig über Fahrverbotszonen entscheiden dürfen, sind von den Regelungen möglicherweise auch Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 oder anderweitige vergleichsweise schadstoffarme Modelle betroffen.