Als geldwerter Vorteil wird eine Form der Vergütung bezeichnet, die nicht in Geld auszahlbar ist. Dementsprechend ist von Sachbezügen oder Sachleistungen die Rede. Die Sachleistungen bzw. Sachbezüge sind lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die bekannteste Form eines geldwerten Vorteils ist ein Dienstwagen, den Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern überlassen. Eine monatlich vorzunehmende Ermittlung erfolgt entweder über die Fahrtenbuchmethode oder die sogenannte 1-Prozent-Regelung.
Bei einem Dienstwagen mit Benzin- oder Dieselmotor wird eine Nutzung der Firmenwagen für private Zwecke mit einem Pauschalsatz gemäß der 1-Prozent-Regelung gemäß § 8 Abs. 2 EStG kalkuliert. Darüber hinaus wird ein Prozentsatz von 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises je Kilometer für eine einfache Route zwischen der Arbeitsstätte sowie dem Wohnraum angerechnet. In die 1-Prozent-Regelung sind alle wichtigen Kosten einschließlich Zinsen, Steuern, Wertverlust, Versicherung, Wartung sowie Reparaturen der Dienstwagen inkludiert. Arbeitnehmer sollten darauf Acht geben, dass der Arbeitgeber alle das Fahrzeug betreffende Kosten übernimmt.
Listenpreis des Dienstwagens: 44.290 Euro
Distanz zwischen Wohn- und Arbeitsstätte: 15 Kilometer
Die Berechnung funktioniert wie folgt:
Der geldwerte Vorteil für diesen Firmenwagen beläuft sich laut Dienstwagenrechner deshalb auf 640,90 Euro. Optional ist es möglich, den geldwerten Vorteil der Kfz durch eine Selbstbeteiligung zu mindern. Diese Selbstbeteiligung darf die Höhe des geldwerten Vorteils jedoch nicht überschreiten.
Für extern aufladbare Elektro-Dienstwagen gilt eine Sonderregelung. Wichtige Voraussetzungen sind jedoch, dass das Fahrzeug zwischen dem 1. Januar 2019 sowie dem 31. Dezember 2030 erworben wurde. Zudem darf ein Brutto-Listenpreis von 60.000 Euro nicht überschritten sein. In dem Fall wird beim Firmenwagenrechner ein Pauschalsatz gemäß der 0,25-Prozent-Regelung berechnet.
Übersteigt der Brutto-Listenpreis die Summe von 60.000 Euro, ist von der 0,5-Prozent-Regelung die Rede. Bei einem Hybridfahrzeug erfolgt hingegen keine Differenzierung zwischen unterschiedlichen Anschaffungspreisen. Für diese Modelle gilt die 0,5%-Regelung nur dann, wenn das Auto ebenfalls im bereits erwähnten Zeitraum erworben wurde und sich die Reichweite des Elektro-Aggregats auf mindestens 40 Kilometer beläuft.
Zudem darf die Kohlendioxidemission der Autos einen Wert von 50 Gramm je Kilometer nicht übersteigen. Erfüllt ein Dienstwagen diese Bedingungen nicht, besteht für Hybrid-Dienstwagen auch zukünftig die 1-Prozent-Regelung.
Fällt die Wahl beispielsweise auf einen BMW i3 als Firmenwagen, liegt dem Modell ein Kaufpreis von 39.000 Euro zugrunde. Von diesem Wert werden 0,25 Prozent als geldwerter Vorteil für eine private Nutzung berechnet. Das bedeutet, dass Nutzer dieses Fahrzeugs ein Plus von 97,50 Euro zu dem zu versteuernden Einkommen addieren müssten. Bei einem Durchschnitts-Steuersatz von 40 Prozent würden sich die Steuern für den Firmenwagen auf 468 Euro pro Jahr belaufen.
Nutzen Besitzer des elektrischen Autos das Fahrzeug an über 47 Tagen pro Jahr für den Arbeitsweg, muss dieser zusätzlich versteuert werden. Für diesen Nutzungsbereich sieht der Gesetzgeber eine Begünstigung für Hybrid- und Elektroautos vor. Doch anstatt der für Benziner sowie Diesel üblichen 0,03 Prozent werden für ein E-Fahrzeug nur 0,0075 Prozent des Listenpreises je Kilometer der einfachen Fahrtstrecke berechnet. Das bedeutet, dass bei einem 20 Kilometer langen Arbeitsweg weitere 58,40 Euro je Monat versteuert werden.
Für die Einhaltung der Fahrtenbuch-Methode ist es erforderlich, jegliche Fahrten mit dem Firmenwagen schriftlich zu dokumentieren. Differenzierungen beschränken sich auf private Fahrten, dienstliche Fahrten, Familienheimfahrten sowie Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte. Zudem ist ein Nachweis über tatsächlich entstandene Kosten wie Reparaturen, Inspektionen, Kraftstoff, die Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung erforderlich. Zusätzlich wird die Abschreibung des Dienstwagens bei der Berechnung berücksichtigt. Um vom Finanzamt anerkannt zu werden, muss das Fahrtenbuch bestimmte Pflichtangaben enthalten. Zu diesen Angaben gehören das Datum, das Reiseziel, der Kilometerstand sowie der Reisezweck. Darüber hinaus ist bei Umwegen die Reiseroute und ein möglicher aufgesuchter Geschäftspartner erforderlich.
Einige Fahrzeug-Produzenten offerieren in Kombination mit Navigationssystemen elektronische Fahrtenbücher. Diese Systeme erleichtern die Erstellung eines Fahrtenbuchs deutlich. Entsprechende Techniken akzeptiert das Finanzamt aber nur, falls nachträgliche Manipulationen unmöglich sind oder Änderungen offensichtlich sind.
Interessenten erhalten den Bruttolistenpreis eines Fahrzeugs entweder über die Datenbank des ADAC oder den Hersteller der Autos. Die Fahrzeug-Produzenten erstellen eine schriftliche Bestätigung über die exakte Höhe des Bruttolistenpreises, die wiederum dem Finanzamt vorgelegt werden muss. Hierbei sollten Fahrzeugführer berücksichtigten, dass diese Informationen möglicherweise die Mehrwertsteuer enthalten.
Gut zu wissen: Der Bruttolistenpreis inkludiert den Basis-Listenpreis einschließlich sämtlicher werksseitig eingebauter Ausstattungselemente. Zulassungs- sowie Überführungskosten sind nicht enthalten.