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Feinstaubplakette ermitteln – so geht's

Die richtige Feinstaubplakette fürs eigene Auto zu ermitteln ist einfacher als viele denken. Alles Wissenswerte zu Feinstaubplaketten, Strafen bei Verstößen und zu Umweltzonen in diesem Artikel.

Wozu ist die Feinstaubplakette gut?

Seit 2008 können die Städte in Deutschland gesetzlich geschützte Umweltzonen ausweisen, in die nur motorisierte Fahrzeuge mit einer Umweltplakette einfahren dürfen. Diese Kennzeichnung am Fahrzeug ist auch als Feinstaubplakette bekannt. Ältere und umweltschädliche Pkws erhalten keine Plakette und dürfen daher nicht in Umweltzonen einfahren.

Was ist eine Umweltzone?

Eine Umweltzone ist ein fest umrissenes Gebiet, in welches motorisierte Fahrzeuge nur mit einer Umweltplakette einfahren dürfen. Seit 2021 gibt es in Deutschland 58 Umweltzonen, die mehr als 70 Städte umfassen. Die meisten davon liegen in den Bundesländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Gerade in den Ballungsgebieten erstrecken sich diese Umweltzonen übergreifend auf die Gebiete mehrerer Städte. die beschilderung fuer die umweltzone Der Beginn einer Umweltzone wird an jeder Hauptzufahrt durch das entsprechende Verkehrsschild angezeigt. Auf gleiche Weise wird das Ende einer Umweltzone markiert. Allerdings werden diese Verkehrszeichen nur an Hauptstraßen aufgestellt, nicht an Nebenstraßen. Hier musst du also aufpassen: Im ungünstigsten Fall kannst du ohne gültige Plakette in eine Umweltzone einfahren, ohne es zu merken, weil du eine Nebenstraße genutzt hast.

Was besagen die Farben der Umweltplaketten?

Die Feinstaubplakette gibt es in drei Farben: rot, gelb und grün. Die rote Plakette steht dabei für die Fahrzeuge mit dem höchsten Schadstoffausstoß, die gelbe Plakette für Fahrzeuge mit einem geringeren Schadstoffausstoß und die grüne Plakette für die Fahrzeuge mit dem geringsten Schadstoffausstoß.

Seit 2021 dürfen Fahrzeuge mit einer roten Umweltplakette in Deutschland nicht mehr in Umweltzonen einfahren. Rote Plaketten werden daher auch nicht mehr verkauft. Fahrzeuge mit einer gelben Plakette dürfen nur noch in die Umweltzone von Neu-Ulm in Bayern einfahren. Dementsprechend ist der Erwerb einer gelben Plakette nur noch bedingt sinnvoll.

Die Feinstaubplaketten

Fahrzeuge mit einer grünen Plakette dürfen dagegen in alle Umweltzonen in Deutschland einfahren. Die grüne Umweltplakette ist somit quasi Pflicht für alle, die eine Stadt mit Umweltzonen besuchen wollen oder sogar in einer solchen leben.

Welche Fahrzeuge kommen für die Erteilung einer Umweltplakette infrage?

Bei der Berechtigung für die grüne Feinstaubplakette kommen generell folgende Fahrzeuge infrage:

  • Fahrzeuge, die mit einem Elektromotor ausgestattet sind, wie zum Beispiel das Tesla Model S.
  • Fahrzeuge mit Benzin-, Flüssiggas- oder Hybridmotor, die die Anforderungen der Abgasnorm EURO 1 (1. Januar 1993 und neuer) erfüllen.
  • Personenkraftwagen (M1) und leichte Nutzfahrzeuge (N1) mit Dieselmotor, die die Abgasnorm EURO 4 (1. Januar 2006 und später) erfüllen.
  • Lastkraftwagen (N2 und N3) und Busse (M2 und M3) mit einem Dieselmotor, der die Abgasnorm EURO 4 (1. Oktober 2006 und neuer) erfüllt.
  • Fahrzeuge mit einem Dieselmotor, der die Abgasnorm EURO 3 erfüllt und mit einem Dieselpartikelfilter (DPF) nachgerüstet ist.

Achtung: Bei den vorstehenden Angaben handelt es sich bei den in Klammern angegebenen Jahreszahlen nur um Richtwerte. So kann beispielsweise ein Fahrzeug mit einem Dieselmotor aus der Zeit vor 2006 bereits die Anforderungen der EURO 4-Norm erfüllen, während dies bei anderen Fahrzeugen aus dem Jahr 2006 oder später nicht der Fall sein kann. Letzteres ist häufig bei Wohnmobilen der Fall, stark abhängig davon, von welchem Hersteller das Fahrzeug stammt.

Feinstaubplakette mit Zulassung ermitteln

In vielen Zulassungsbescheinigungen, die innerhalb der Europäischen Union ausgestellt werden, ist die Abgasnorm unter Feld V aufgeführt. Die Fahrzeugklasse M1, M2, M3, N1, N2 oder N3 ist unter Feld J und die Kraftstoffart unter Feld P angegeben. Feld B zeigt das Datum der Erstzulassung.

Welche Schlüsselnummern für welche Feinstaubplakette?

Die Emissionschlüsselnummern in den Zulassungsbescheinigungen geben genau Auskunft darüber, welche Umweltplakette für deinen Pkw ausgegeben werden kann. Du findest den Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) im Feld Nummer 14.1 oder die Schlüsselnummer ist im Feld 14 als Euronorm im Klartext angegeben. Wenn dein Fahrzeugschein vor Oktober 2005 ausgestellt wurden, findest du die Emissionsschlüsselnummer unter “Schlüsselnummer zu 1”.

Für die grüne Feinstaubplakette sind diese Emissionschlüsselnummern erforderlich:

Bei Fahrzeugen mit Benzinmotor: 01, 02, 14, 16, 18-75, 77

Bei Fahrzeugen mit Dieselmotor: 32, 33, 38, 39, 43, 53, 55-59, 60-70, 73-75

Die gelbe Umweltplakette für Dieselfahrzeuge erfordert die Emissionsschlüssel: 30-31, 36, 37, 42, 44-52, 72

Die rote Feinstaubplakette für Dieselfahrzeuge gibt es bei den Emissionsschlüsseln: 25-29, 35, 41 und 71

Keine Umweltplakette erhalten Fahrzeuge mit diesen Emissionsschlüsseln:

Benzinmotoren: 00, 03-13, 15, 17, 88, 98

Dieselmotoren: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98

Wo bekomme ich die Feinstaubplakette für mein Fahrzeug und was kostet sie?

Die Umweltplakette ist bei Kfz-Prüfstellen wie DEKRA, A.T.U und TÜV erhältlich. Auch die meisten größeren Autohäuser helfen weiter. Außerdem kannst du die Feinstaubplaketten online bestellen. Für eine Umweltplakette werden je nach Anbieter zwischen 9 und 15 Euro berechnet.

Gibt es Ausnahmen von der Feinstaubplakette?

Die häufigste Ausnahme betrifft die Bewohner einer Umweltzone. Diese können eine Zugangsberechtigung oder einen Passierschein für Anwohner beantragen, wenn ihr Fahrzeug keine Feinstaubplakette hat oder nicht für die Erteilung einer solchen geeignet ist. Allerdings gilt diese Zufahrtsberechtigung nur für die Umweltzone, in der der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz oder seinen Betrieb hat. Finden sich in einer Stadt mehrere Umweltzonen, dürfen die anderen mit dieser Ausnahmegenehmigung nicht befahren werden.

Weitere Ausnahmen sind:

  • Wenn ein Fahrzeuginsasse einen blauen EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderungen besitzt. Innerhalb einer Umweltzone muss dieser Ausweis dann gut sichtbar am Armaturenbrett oder von innen an der Windschutzscheibe angebracht werden.
  • Wenn das Fahrzeug zu einer nicht-deutschen Streitkraft gehört, die Teil der NATO ist, in Deutschland stationiert ist und an einem Einsatz oder an militärischen Angelegenheiten teilnimmt.
  • Oldtimer, wenn diese die Anforderungen gemäß § 17 der Kfz-Zulassungsverordnung erfüllen. Auch hier ist der Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen von außen gut sichtbar am Armaturenbrett anzubringen.

Generell keine Umweltplakette benötigen:

  • Motorräder
  • Mopeds
  • Motorroller
  • landwirtschaftliche Maschinen
  • Polizei-, Feuerwehr- und Krankenwagen

Diese Fahrzeuge können ohne Einschränkungen in Umweltzonen einfahren, auch wenn sie keine deutschen Fahrzeugpapiere haben.

Eine weitere Ausnahme sind Autobahnen. Selbst wenn diese durch eine Umweltzone führen, benötigen die Fahrzeuge keine Feinstaubplakette, um diese Autobahn zu nutzen.

Unterliegt eine Feinstaubplakette einer zeitlichen Begrenzung?

Solange sich das Kennzeichen deines Pkw nicht ändert und du keine technischen Veränderungen am Motor oder dem Abgassystem vornimmst, läuft die Feinstaubplakette nicht ab. Ändert sich das Kennzeichen, beispielsweise durch einen Wohnungswechsel oder den Verkauf des Fahrzeuges, ist eine neue Plakette erforderlich. Es ist auch nicht möglich, die Plakette zusammen mit dem Kennzeichen auf einen anderen Pkw zu übertragen.

Außerdem ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, die Plakette auszuwechseln, wenn diese nicht mehr lesbar ist. Die Umweltplaketten neigen nämlich dazu, durch UV-Einstrahlung mit der Zeit auszubleichen.

Werden mit der Weiterentwicklung der Motoren neue Feinstaubplaketten notwendig?

Das Umweltbundesamt denkt bereits seit einiger Zeit darüber nach, zwei weitere Feinstaubplaketten einzuführen. Damit sollen Fahrzeuge gekennzeichnet werden, die besonders wenig Stickoxide ausstoßen. Im Gespräch ist eine hellblaue Feinstaubplakette für nachgerüstete EURO 5-Diesel und für bereits zugelassene EURO 6-Dieselfahrzeuge und eine dunkelblaue Plakette für die neuesten Dieselfahrzeuge der Klassen EURO 6 und 6-Temp. Für die dunkelblaue Plakette ist vorgesehen, dass diese nur in relativ kleinen und besonders stark verschmutzten Gebieten erforderlich ist.

Während die rote, gelbe und grüne Plakette zur Bekämpfung der Feinstaubbelastung in den Großstädten eingeführt wurde, soll die blaue Umweltplakette also gegen den hohen Stickoxid-Ausstoß wirken. Die blaue Plakette wäre dann für diese Fahrzeugtypen erhältlich:

  • Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 (ab 2015)
  • Benzinfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 3
  • Elektrofahrzeuge

Lässt sich ein älteres Fahrzeug auf die neusten Abgasgrenzwerte nachrüsten?

Es ist technisch möglich, das Abgassystem und den Motor eines älteren Fahrzeuges so nachzurüsten, dass die neusten Abgasgrenzwerte erreicht werden. Allerdings wäre der Aufwand für die Nachrüstung riesig. Zum einen bräuchtest du einen Rußpartikelfilter, der auch bei der Umrüstung von Gelb auf Grün oder Rot auf Gelb notwendig ist. Zusätzlich müsstest du eine separate Stickoxid-Emissionskontrolle durchführen und sogar einen zusätzlichen Katalysator und eine neue Motorsteuerung mit entsprechender Software einbauen. Immerhin dürfen Euro-6-Fahrzeuge nur noch 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Allein die Entwicklung der Software und des Steuerungssystems würde Kosten im sechsstelligen Eurobereich verursachen.

Welche Strafen und Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die Umweltzonenregelung?

Ein Verstoß gegen die Umweltzonen kann ein Bußgeld von 80 Euro nach sich ziehen. Durch die Umstellung des Punktesystems wird für dieses Vergehen jedoch kein Punkt in Flensburg berechnet. Wer ohne Plakette fährt, begeht ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld belegt. Das gilt auch, wenn dein Pkw theoretisch eine Plakette erhalten würde, du aber keine hast.

Eine Strafe droht dir übrigens nicht nur beim Fahren, sondern auch beim Parken in einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette. Die Ausrede, das Fahrzeug wäre ohne laufenden Motor dorthin geschoben worden, wird nicht akzeptiert. Deshalb solltest du die Feinstaubplakette immer gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen. So kannst du Unstimmigkeiten und Bußgelder sicher vermeiden.

Höhere Bußgelder für Fahranfänger

Wer sich noch in der Probezeit des Führerscheins befindet, sollte besonders vorsichtig sein. Die Nichtbeachtung der Umweltzone führt neben einer Geldstrafe zu weiteren Konsequenzen. Handelt es sich um einen A- oder zwei B-Verstöße, droht ein Bußgeld von mindestens 40 Euro. Außerdem wird die Probezeit verlängert und du musst an einer MPU teilnehmen. Liegt eine mehrfache Missachtung vor, kommt es sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Welche konkreten Strafen werden im Zusammenhang mit Umweltzonen ausgesprochen?

Der Bußgeldkatalog sieht im Zusammenhang mit Verstößen zur Umweltplakette oder zur Umweltzone unter anderem folgende Strafen vor:

  • Unnötige Lärm- und Abgasemissionen: 80 Euro
  • Fahren ohne Feinstaubplakette in einer Umweltzone: bis zu 100 Euro
  • unbegründetes Hin- und Herfahren: 10 Euro
  • Belästigung anderer durch Abgase, Motorlärm, zu laute Musik: bis zu 100 Euro
  • Verschmutzung der Straße: 20 Euro
  • Verunreinigen der Straße mit einer Flüssigkeit und mögliche Gefährdung Dritter: bis zu 60 Euro
  • auf der Straße zurückgelassener Gegenstand mit möglicher Gefährdung: 60 Euro

Als Zeichen des Umweltbewusstseins wird bereits ein Bußgeld von 10 Euro fällig, wenn eine Straße mit Flüssigkeit verunreinigt wird, egal um welche Flüssigkeit es sich handelt. Theoretisch kann dies also auch Wasser sein. Wer durch Unachtsamkeit andere Verkehrsteilnehmer beschmutzt, indem er zum Beispiel zu schnell durch eine Pfütze fährt, wird ebenfalls mit 10 Euro zur Kasse gebeten. Lässt ein Autofahrer einen Gegenstand auf der Straße liegen, der andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, werden 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Welches Verhalten wird von Autofahrern erwartet?

Der Verordnung zur Feinstaubplakette und zu den Umweltzonen und nach dem Verkehrsrecht ist jeder Autofahrer verpflichtet:

  • die Umwelt nicht mehr als nötig zu belasten
  • unnötige Lärm- und Abgasemissionen sind zu vermeiden
  • den Motor nicht unnötig laufen zu lassen, z.B. beim Enteisen der Scheiben oder zum Abkühlen des Innenraums an heißen Sommertagen
  • den Motor nicht unnötig aufheulen lassen
  • kein unnötiges, lautes Schließen der Fahrzeugtüren, Heckklappe, Motorhaube
  • kein Anfahren mit quietschenden Reifen
  • kein unnötiges Hupen
  • keine unnötig laute Musik im Auto
  • kein unnötiges Hin- und Herfahren

Die Straßenverkehrsordnung regelt das Thema Lärm und Abgase mit dem § 30 Umweltschutz.

Fazit

In Deutschland gibt es mittlerweile knapp 60 Umweltzonen, die nur mit einer entsprechenden Feinstaubplakette befahren werden dürfen. Missachtest du diese Regelung, werden Bußgelder und weitere Strafen fällig. Daher solltest du dich vorher informieren, ob dein Pkw die Norm erfüllt, oder ob du die Umweltzone nicht befahren darfst. Dazu kannst du einfach einen Blick auf die Emissionsschlüsselnummer werfen. Diese Schlüsselnummer findest du in deinem Fahrzeugschein.

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